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   LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93   

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https://dejure.org/1998,10323
LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93 (https://dejure.org/1998,10323)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.07.1998 - L 5 V 382/93 (https://dejure.org/1998,10323)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - L 5 V 382/93 (https://dejure.org/1998,10323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 BVG, § 89 Abs 1 BVG, § 81 Abs 1 SVG, § 82 Abs 2 BVG, Anlage II Kap I S III Nr 6 EinigVtr
    Beschädigtenrente - DDR - Nationale Volksarmee - Wehrpflichtiger - Unfall - anerkannte Dienstbeschädigung - Unfallrente - Übersiedlung - Weiterzahlung - Härteausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Beschädigtenrente - DDR - Nationale Volksarmee - Wehrpflichtiger - Unfall - anerkannte Dienstbeschädigung - Unfallrente - Übersiedlung - Weiterzahlung - Härteausgleich)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Entschädigung eines wehrdienstbedingten Unfalles in der NVA (DDR) nicht durch einen UV-Träger (§ 1150 RVO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Beschädigtenrente - DDR - Nationale Volksarmee - Wehrpflichtiger - Unfall - anerkannte Dienstbeschädigung - Unfallrente - Übersiedlung - Weiterzahlung - Härteausgleich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86

    Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93
    Die Auffassung des Beklagten - so das Sozialgericht - stehe in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -) und mit der Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Rundschreiben vom 8. Oktober 1991, Bundesarbeitsblatt 1991, Nr. 12, S. 81), wonach als Rechtsgrundlage für eine Entschädigung bei der Ableistung des Grundwehrdienstes in der NVA die §§ 82 Abs. 2, 89 Abs. 1 BVG heranzuziehen seien.

    Dies ergibt sich - wie das Sozialgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (siehe u.a. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -) ausgeführt hat - aus § 5 Abs. 2 FRG in Verbindung mit § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO in der Fassung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (UVNG) vom 30. April 1963.

    Nach der Rechtsprechung des 2. und 9. Senates des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - a.a.O. - BSG, Urteile vom 18. Juni 1996 - a.a.O. - und vom 4. Februar 1998 - B 9v 6/96 R-), der sich der Senat anschließt, hat auch die Eingliederung von ehemaligen Angehörigen der NVA der ehemaligen DDR, die in Erfüllung gesetzlicher Wehrpflicht eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, - vorrangig - im sozialen Entschädigungsrecht zu erfolgen.

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94

    Versorgung für Soldaten der NVA

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93
    Die nach dem Recht der ehemaligen DDR von dem FDGB-Kreisvorstand gezahlte Unfallrente ist nicht von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung - hier der Beigeladenen - zu übernehmen, da der Kläger sich am 18. Mai 1990 im (damaligen) Bundesgebiet gewöhnlich aufgehalten hat (s. zum Stichtag Art. 24 § 1 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 - Staatsvertragsgesetz) und sein Eingliederungsbegehren vor dem Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) am 1. Januar 1992 zu einer Zeit (im April 1990) geltend gemacht hat, als für Übersiedler aus der DDR noch uneingeschränkt Fremdrentenrecht galt (s. § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung - RVO - BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 -).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 63/89

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 541 Abs. 1

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93
    Nach diesen Vorschriften ist das Konkurrenzverhältnis beim Zusammentreffen von Unfall- und Versorgungsansprüchen aus dem gleichen Sachverhalt dahingehend zu lösen, daß die Versorgung als Sondersystem gegenüber der Unfallversicherung vorrangig ist (s. auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 63/89 -).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R

    Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige

    Maßgebend ist nicht der Entscheidungserfolg bereits vor dem Stichtag, sondern das rechtzeitige Ingangsetzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens (vgl Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - = HVBG-Info 1997, 974; BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; Hessisches LSG Urteil vom 9. Juli 1998 - L 5 V 382/93 - = HVBG-Info 1999, 1720; Raschke in Schulin, HS-UV, § 72 RdNr 262).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 10 V 39/97

    Wiedergewährung einer Unfallrente, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Die auf den weiterbestehenden Anspruch des Klägers zu gewährenden Leistungen sind entsprechend den Vorschriften der §§ 1148 ff RVO von der Beigeladenen zu 2) zu erbringen (a.A. LSG Hessen, Urteil vom 09.07.1998 - L 5 V 382/93 -, das bei einem vor dem 01.01.1992 geltend gemachten Eingliederungsbegehren das RÜG nicht für anwendbar hält).
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